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Obligo Mediensicherheit - KHK Arne Schmidt

Kriminalhauptkommissar Arne Schmidt ist seit 2001 in verschiedenen Funktionen bei der Polizei in Lüneburg tätig ist. Schmidt beschäftigt sich als Mitglied im Kriminalpräventionsrat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg sowie als Moderator des neu aufgestellten Arbeitskreises Prävention in den Bereichen Medien, Gewalt und Drogen.


Am heutigen Abend begegnete Schmidt der Marienauer Gemeinschaft mit Themen wie Internetsicherheit, Nutzung und Umgang von Social Media sowie Cybermobbing. Sein Vortrag war an fünf Fragen geknüpft:

  • Hast Du beim Surfen schon mal die Zeit vergessen?
  • Hast Du beim Daddeln schon Kopfschmerzen bekommen?
  • Kannst Du ein paar Tage „ohne“?
  • Hast Du schon beim Surfen die Kontrolle verloren?
  • Hast Du mal tolle Komplimente bekommen?

Die Nutzung von Computer und Internet eröffnen uns eine fast grenzenlose Möglichkeit der Kommunikation, Vernetzung und Information. Gleichzeitig birgt sie gesundheitliche Schäden und Ansatzpunkte für ein Suchtverhalten. Ein Leben ohne ist kaum vorstellbar und gerade in Zeiten der Pandemie haben wir die Vorzüge zu schätzen gelernt. Doch auch Kriminalität im Netz ist ein Thema, und das nicht erst seit der Pandemie. „Deshalb ist auf grundlegende Verhaltensregeln zu achten“, mit diesen Worten eröffnete Arne Schmidt seinen Vortrag. Die große Gefahr sei der „Online Disinhibition Effect“, kurz ODE, mit dem die Kommunikation ungehemmt und oft auch unüberlegt verlaufe. Die mögliche Anonymität im Netz senke die Hemmschwelle für verbale Angriffe und Verletzungen. Als Beispiel sei hier u.a. die Veröffentlichung von Bildern genannt, die möglicherweise nur an eine Person gerichtet sein solle (Stichwort: Sexting, freizügige Aufnahmen); diese Person kann dann aber dem „nächsten, besten“ Freund zur Ansicht die Aufnahmen weiterleiten usw. Damit wird eine Kettenreaktion in Gang gesetzt, eine Lawine, die nicht mehr aufzuhalten ist.

Schmidt appelliert in diesem Zusammenhang auch an die Erwachsenen, Fotos von ihren Kindern nicht ungefragt als Whatsapp Profil oder ins Netz zu stellen. Häufig fehle uns das Unrechtsbewusstsein für das eigene Handeln. „Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch Ok“, erklärt Schmidt. Bevor etwas veröffentlicht wird, sollte man sich fragen: Dürfte diese „message“ morgen in der Zeitung stehen, im Fernsehen oder irgendwo öffentlich zu sehen sein, ohne, dass ich damit jemanden verletze? Man kann durch unüberlegtes, schnelles Handeln schnell Straftaten wie Verletzung der Vertraulichkeit, das Recht am eigenen Bild, Verletzung des persönlichen Bereichs, Beihilfe zur Mittäterschaft, Beleidigung, Bedrohung und üble Nachrede begehen.

Zum Thema Mobbing gab Arne Schmidt wichtige Spielregeln:

Behandle Deinen Feind wie Deinen Freund! Baue dir ein Schutzschild auf, lass Angriffe auf Dich wirkungslos erscheinen! Und vor allem: Hol‘ Dir Hilfe gemäß dem Motto: „If you see something, say something!“

Arne Schmidt erklärte den Marienauern, dass er immer erreichbar sei und Informationen an ihn selbstverständlich vertraulich behandelt werden, solange keine direkten Namen von Beschuldigten genannt werden. Denn nach §163 StOP sei es die Pflicht der Polizei Straftaten zu erforschen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Nach diesem kurzweiligen und informativen Impuls stand Arne Schmidt den Schüler*innen für Fragen gerne zur Verfügung, auch unter vier Augen.